Folgende Handlungsfelder (egal ob 8 oder 80 Jahren) deckt die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V ab:
Eine Kostenübenahme durch die Krankenkasse ist bis zu 100% möglich.
Bewegung
- Bewegungsgewohnheiten (Aquagymnastik, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz Kreislauftraining)
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Ernährung
Ernährung
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Ernährung
Stressmanagement (autog. Training, PMR)
- Förderung von Stressbewältigungskompe-tenzen
- Förderung von Entspannung