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Prävention

Folgende Handlungsfelder (egal ob 8 oder 80 Jahren) deckt die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V ab:

Eine Kostenübenahme durch die Krankenkasse ist bis zu 100% möglich.

Bewegung

  • Bewegungsgewohnheiten (Aquagymnastik, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz Kreislauftraining)
  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
    Ernährung

Ernährung

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
    Ernährung

Stressmanagement (autog. Training, PMR)

  • Förderung von Stressbewältigungskompe-tenzen
  • Förderung von Entspannung