Folgende Handlungsfelder (egal ob 8 oder 80 Jahre) deckt die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V ab:
Ernährung
Bewegungsgewohnheiten (Aquagymnastik, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz Kreislauftraining)
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheits-sportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Vermeidung von Mangel- und Fehler-nährung
- Vermeidung und Reduktion von Über-gewicht
Stressmanagement (autog. Training, PMR)
- Förderung von Stressbewältigungskompe-tenzen
- Förderung von Entspannung
Eine Kostenübenahme durch die Kranken-kasse ist bis zu 100% möglich.
Montag – Freitag
9:00 – 21:00 Uhr
und nach Absprache
Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter
Telefon:
03 40 / 8 50 72 20