Prävention wofür - Reha-Sport-Verein Kraftwerk e.V.

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Folgende Handlungsfelder (egal ob 8 oder 80 Jahre) deckt die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V ab:

Bewegungsgewohnheiten (Aquagymnastik, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz Kreislauftraining)

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheits-sportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung


  • Vermeidung von Mangel- und Fehler-nährung
  • Vermeidung und Reduktion von Über-gewicht

Stressmanagement (autog. Training, PMR)

  • Förderung von Stressbewältigungskompe-tenzen
  • Förderung von Entspannung

Eine Kostenübenahme durch die Kranken-kasse ist bis zu 100% möglich.
Montag – Freitag
9:00 – 21:00 Uhr
und nach Absprache

Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter

Telefon:
03 40 / 8 50 72 20
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