Folgende Handlungsfelder (egal ob 8 oder 80 Jahren) deckt die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V ab:
Bewegungsgewohnheiten (Aquagymnastik, Nordic Walking, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Herz Kreislauftraining)
Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Ernährung
Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressmanagement (autog. Training, PMR)
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
Förderung von Entspannung
Eine Kostenübenahme durch die Krankenkasse ist bis zu 100% möglich.
Montag – Freitag
9:00 – 21:00 Uhr
und nach Absprache
Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter
Telefon:
03 40 / 8 50 72 20