Menschen mit krankheitsbedingter Einschränkung bzw. drohender Behinderung in den folgenden Fachbereichen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50, bzw. 120 Übungseinheiten in 18 bzw. 36 Monaten.
Stütz-und Bewegungsapparat
- Krebserkrankte
- Osteoporose Betroffene
- Endoprothesenträger
- Amputationen Gliedmaßenschäden
- Morbus Bechterew
- Wirbelsäulen Haltungsschäden
Innere Organe
- chronisch Nierenkranke
- periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Diabetes
- Asthma/ Allergie
Periph./zentrales Nervensystem
- Epilepsie
- Rollstuhlsport Querschnittgelähmte
- Schlaganfall
- Parkinson-Erkrankte
- Multiple Sklerose
- Cerebral Bewegungsgestörte
Geistige Behinderung
- Mehrfachbehinderte
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
- Lernbehinderung
Montag – Freitag
9:00 – 21:00 Uhr
und nach Absprache
Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter
Telefon:
03 40 / 8 50 72 20